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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2009 - 2 A 195/06   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2009 - 2 A 195/06 (https://dejure.org/2009,26299)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.02.2009 - 2 A 195/06 (https://dejure.org/2009,26299)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 2 A 195/06 (https://dejure.org/2009,26299)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.09.2002 - B 3 P 14/01 R

    Zulassung eines ambulanten Pflegedienstes zum Versorgungsvertrag - zweijährige

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2009 - 2 A 195/06
    Um eine bundesrechtliche Regelung handle es sich bei der Ausbildung zum Pflegedienstleiter nach § 80 SGB XI i.V.m. den Gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben zur Qualität und Qualitätssicherung einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach SGB XI. Das Bundessozialgericht habe in seinem Urteil vom 24. September 2002 - B 3 P 14/01 R - zwar entschieden, dass diese Anforderungen mangels einer gesetzlichen Grundlage gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit verstießen und daher nichtig seien.

    In Bezug auf die "Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe" habe das Bundessozialgericht im Urteil vom 24. September 2002 - B 3 P 14/01 R - entschieden, dass die Landesverbände der Pflegekassen die Zulassung eines Pflegedienstes nicht davon abhängig machen dürften, dass - über den Wortlaut hinaus - die verantwortliche Pflegefachkraft die gesetzlich erforderliche zweijährige praktische Berufserfahrung mindestens ein Jahr auch im ambulanten Bereich erworben haben müsse.

    Diese Neuregelung sei nach der Begründung des Gesetz gewordenen entsprechenden Entwurfs von Art. 1 Nr. 39 des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (BT-Drs. 16/7439 zu Art. 1 Nr. 39 Buchstabe b) durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24. September 2002 - B 3 P 14/01 R - erforderlich geworden, wonach Zulassungsvoraussetzungen für die Anerkennung als Pflegefachkraft, soweit sie über die in § 71 SGB XI geregelten Voraussetzungen hinausgingen, nicht allein in den "Grundsätzen und Maßstäben zur Sicherung und Weiterbildung der Pflegequalität" getroffen werden könnten, da jede Zulassungsvoraussetzung einer gesetzlichen Grundlage bedürfe.

    Wie das Bundessozialgericht im von den Prozessbevollmächtigten zitierten Urteil vom 24. September 2002 - B 3 P 14/01 R - ausgeführt hat, bot nämlich § 80 SGB XI a.F., der mit Inkrafttreten des Art. 1 Nr. 46 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28. Mai 2008, BGBl I S. 874, zum 1. Juli 2008 aufgehoben worden ist, bzw. boten die nach § 80 SGB XI a.F. getroffenen Qualitätsvereinbarungen keine Grundlage für Regelungen, soweit sie die Qualifikation der verantwortlichen Pflegefachkraft betrafen.

  • BVerwG, 20.12.1990 - 5 B 104.89

    Vereinbarkeit der Umstellung der Förderungsart für Studenten von Zuschuss und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2009 - 2 A 195/06
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1990 - 5 B 104.89 -, Buchholz 436.36, § 17 BAföG Nr. 11.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2006 - 7 S 1666/05

    Nicht förderungsfähiger privater Weiterbildungslehrgang einer Altenpflegerin

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2009 - 2 A 195/06
    vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Mai 2006 - 7 S 1666/05 -, Juris.
  • Drs-Bund, 11.06.1999 - BT-Drs 14/1137
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2009 - 2 A 195/06
    Hierauf wird des Weiteren ausdrücklich im Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung und Inanspruchnahme des Aufstiegsfortbildungsgesetzes (AFBG) vom 11. Juni 1999 hingewiesen (vgl. BT-Drs. 14/1137 Seite 28 linke Spalte Anm. 3) a.).
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